Deutscher Bundestag
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Was ist der Deutsche Bundestag
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk, den deutschen Staatsbürger gewählt.
Ein Video von Deutschland: https://www.youtube.com/watch?v=sHpQi9Lt3CA
Was macht der Deutsche Bundestag?
Im Deutschen Bundestag sprechen Abgeordnete über Gesetze im Plenar-Saal, die Abgeordneten dürfen für alle anderen Menschen in Deutschland Entscheidungen treffen. Sie bestimmen die Gesetze in Deutschland. Die Abgeordneten werden alle 4 Jahre gewählt das nennt man: Bundestags-Wahl. Die letzte Wahl war im Jahr 2017. Die nächste Wahl ist im Jahr 2021.
Die Geschichte des Deutschen Bundestags
Vier Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes stand der erste Bundestag für den Neubeginn als parlamentarische Demokratie – allerdings in einem geteilten Land. Im Mai hatte der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verabschiedet, im August waren die 410 Abgeordneten bei der ersten Bundestagswahl direkt vom Volk gewählt worden. Es schafften insgesamt 11 Parteien in den Bundestag. Als ersten Kanzler wählten die Abgeordneten Konrad Adenauer (CDU), als ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss. Der Bundestag wird vom Volk gewählt.Seit 1953 müssen Parteien, die in den Bundestag einziehen wollen, bundesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Wählerstimmen erhalten – oder mindestens drei Direktmandate. Damit soll eine Zersplitterung des Parteiensystems verhindert werden, was letztlich die Arbeit des Parlaments erschweren würde. Zitat. (https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/der_deutsche_bundestag/index.html)
Aufgaben des Deutschen Bundestags?
Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.Die 709 Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Zitat: (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben-197186)
Die Wahl des Bundeskanzlers ist in Art.63 GGgeregelt. Bisher sind alle Kanzler im ersten Wahlgang mit der absoluten Mehrheit der Stimmen gewählt worden, sowohl bei der Wahl zu Beginn der Legislaturperiode als auch bei der Wahl des Nachfolgers eines zurückgetretenen Bundeskanzlers. Die Bestimmungen in Art. 63 Abs. 3 und 4 GG für den Fall, dass ein Kandidat die "Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages" verfehlt, blieben bisher gegenstandslos.