EinführungHendrike

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Inhaltsverzeichnis

Datenschutzrecht

= ein Gebiet des Rechts, dass sich im Besonderen mit dem Schutz personenbezogener Daten befasst.


EU-Grundrechtecharta

Die EU-Grundrechtecharta gewährleistet den Schutz personenbezogener Daten. Diese dürfen nur nach Treu und Glauben für feste Zwecke verwendet werden. Des Weiteren ist dafür die Einwilligung des Betroffenen von Nöten. Dies steht im Artikel 8 der Charta:

"1. Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

2. Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit der Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

3. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht."


Grundgesetz

Im Grundgesetz wurde das Recht auf informelle Selbstbestimmung festgehalten. Dies leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde her.


Datenschutzgrundverordnung

Zentraler Inhalt der Datenschutzgrundverordnung, abgekürzt DSGVO, ist das Verbotsprinzip. Das besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten prinzipiell verboten ist. Ausnahmen bilden öffentliche Stellen, wenn sie diese Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und Unternehmen, die zur Verarbeitung bestimmter Daten verpflichtet sind. Für letztere gilt der Eraubnistatbestand.


Quellen

-Datenschutz einfach erklärt - Keyed GmbH

-https://www.bfdi.bund.de

-European Union Agency for Fundamental Rights