Clement

Aus ProgrammingWiki
Archivierte Version vom 2018-03-13T19:54:04+00:00. Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

Unterschiede zwischen Datenschutz und Datensicherheit – Wieso Datensicherheit dem Datenschutz schaden kann?

Die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit werden in der Praxis oft als Synonym verwendet, dabei unterscheiden sie sich in ihren verfolgten Zielen. Bei der Datensicherheit geht es um den Schutz von Daten allgemein und mit Hilfe des Datenschutzes sollen personenbezogene Daten geschützt werden. Die Aussage, dass Datenschutz ohne Datensicherheit nicht möglich ist, trifft zu, allerdings gibt es auch Ausnahmen, die zeigen, dass Maßnahmen der Datensicherheit dem Datenschutz auch schaden können.

Was versteht man unter Datenschutz?

Beim Datenschutz wird versucht, den Schutz von persönlichen Daten zu gewährleisten.

Es geht um den Schutz von personenbezogenen Daten, wobei der Schwerpunkt nicht der Inhalt/die Bedeutung der Daten ist, sondern die informationelle Selbstbestimmung. Falls die Daten einen Personenbezug aufweisen, dann spricht man von personenbezogenen Daten. Diese können direkt, zum Beispiel der Name, oder indirekt sein, z.B. die Telefonnummer, welche unter Einbezug einer anderen Informationsquelle, einer bestimmten Person zugeordnet werden kann. In Deutschland greifen in diesen Fällen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), landesspezifische Vorschriften, wie zum Beispiel das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) oder bereichsspezifische Gesetze, wie z B. das Telemediengesetz (TMG), die die Privatsphäre der Menschen schützen sollen. Der Begriff Datenschutz ist juristischer Natur, da die Begrifflichkeit sämtliche rechtliche Vorschriften, die personenbezogene Daten schützen sollen, erfasst. Beim Datenschutz geht es somit um die rechtlichen (theoretischen) Fragen („Unter welchen Voraussetzungen dürfen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden?“ und weniger um die technische Umsetzung, die wieder rum im Rahmen von der Datensicherheit (praktischer Ansatz) aufgegriffen wird.

Was ist unter Datensicherheit zu verstehen?

Die Datensicherheit bietet Maßnahmen, um den im Datenschutzrecht geforderten Schutz umzusetzen. Beim Datenschutz handelt es sich sozusagen um "die Theorie" und bei der Datensicherheit um "die Praxis", welche den Datenschutz umsetzt. Die Datensicherheit beschäftigt sich mit der Frage, was im Bereich des Datenschutzes möglich ist und bildet somit das Gegenstück zu ihm, da ansonsten keine Daten geschützt, sondern nur Vorschriften formuliert werden. Beim Datenschutz geht es allein um personenbezogene Daten, im Gegensatz dazu beschäftigt sich die Datensicherheit mit jeglichen Daten unabhängig von ihrem Personenbezug. Den Kernpunkt der Datensicherheit bilden Maßnahmen, welche den Schutz der Daten vor Missbrauch (Kontrollierbarkeit), Verfälschung (Integrität), Verlust


Geht es bei Datenschutz alleinig um personenbezogene Daten, so fallen unter den Begriff Datensicherheit sämtliche Daten unabhängig davon, ob sie einen Personenbezug aufweisen. Kernpunkt der Datensicherheit sind Maßnahmen, um den Schutz der Daten vor Missbrauch (Kontrollierbarkeit), Verfälschung (Integrität), Verlust (Verfügbarkeit) und unberechtigter Zugriffe (Vertraulichkeit), zu gewähren .

Die benannten Ziele der Datensicherheit dürften Jedem, der bereits mit der Anlage zu § 9 BDSG vertraut ist, bekannt vorkommen, denn die im Datenschutzrecht benannten technischen und organisatorischen Maßnahmen bilden die Schnittstelle zwischen den beiden Begriffen. Gemäß § 9 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG sind alle Stellen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen dazu verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen (kurz TOM) zu treffen, um die Anforderungen des BDSG zu erfüllen, wobei im Rahmen der Datensicherheit geprüft und Technische und organisatorische Maßnahmenbestimmt werden sollte, welche Maßnahmen erfüllt werden können bzw. erfüllt sind.

Verantwortliche Stellen, wie zum Beispiel Unternehmen, Vereine und Behörden, sind lediglich zur Einhaltung der Anforderungen des BDSG verpflichtet, wobei keinerlei gesetzliche Verpflichtung zur Abstimmung der technischen und organisatorischen Maßnahmen besteht. Das Prüfen der TOM ist allerdings anzuraten, da eine Organisation feststellen kann, an welcher Stelle Defizite bestehen. Des Weiteren könnten verantwortliche Stellen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten (ADV-Dienstleister) vom Auftraggeber, zur Übersendung der technischen und organisatorischen Maßnahmen verpflichtet werden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Abstimmung der TOM oder möchten Sie wissen, ob Ihr Dienstleister sich an die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hält? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gerne unterstützen und beraten wir Sie rund um die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie bei der Abwicklung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung.

Achtung: Der Begriff Datensicherheit sollte nicht mit der IT-Sicherheit verwechselt werden, da bei der IT-Sicherheit der Schutz von digitalen Daten im Vordergrund steht.


Inwiefern schadet die Datensicherheit dem Datenschutz?

Eine dieser Ausnahmen ist das Auslagern von Daten in eine Cloud. Kann das Auslagern in einen Cloud-Speicher die Daten vor Verlust schützen und ist grundsätzlich eher förderlich für die Datensicherheit, so verursacht diese Maßnahme in Hinblick auf den Datenschutz zahlreiche Risiken und Probleme. Bei einer Datensicherung in der Cloud, handelt es sich aus Datenschutzrecht bereits um eine Übermittlung, die wiederrum nur erlaubt ist, wenn sie auf einer Rechtsgrundlage oder einer informierten Einwilligung basiert. Hat der Cloud-Anbieter seinen Sitz zudem in einem Drittland, außerhalb der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), so muss die verantwortliche Stelle weitere Maßnahmen umsetzen, so ist üblicherweise ein angemessenes Datenschutzniveau herzustellen.

Möchte eine Organisation auf Cloud-Lösungen zurückgreifen, so ist ein deutscher bzw. europäischer Cloud-Anbieter und das Abschließen eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) dringend anzuraten.

Möchten Sie mehr zu Datenschutz und Datensicherheit erfahren? Haben Sie Fragen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen oder Cloud-Computing? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Planen Sie sich im Datenschutz dauerhaft besser zu positionieren? Dann fordern Sie direkt ein kostenloses Angebot zum Datenschutz an und holen Sie sich Unterstützung durch einen versierten externen Datenschutzbeauftragten.

Unterschiede


Datensicherheit Datenschutz
Schutz von Daten  Schutz vor Datenmissbrauch und -pannen (Grundsätze der Datensparsamkeit, Zweckbindung)
Schutz aller Daten Schutz personenbezogener Daten
Schutz vor Verlust, Zerstörung, Missbrauch, Zugriff durch Unberechtigte Schutz der informationellen Selbstbestimmung (Privatsphäre)
Technische Maßnahmen / Lösungen Gesetzliche Vorschiften
Praxis: Bei der Datensicherheit geht es unter anderem um die Umsetzung der Anforderungen des Datenschutzes, wobei der praktische Ansatz, „Was ist möglich?“, verfolgt wird. Theorie: Beim Datenschutz wird der theoretische Ansatz „Was soll erfüllt werden?“ verfolgt werden.