PMG1617/Einführung/Anna
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Definition: Digitale Signaturen gehören zu den asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren / Kryptosystemen. Dabei berechnet man einen sogenannten Hash-Wert, welcher als ein Schlüssel verwendet wird um den Private Key zu verschlüsseln. Mit dem Public Key kann dann Jeder prüfen, ob die Nachricht auch wirklich von der richtigen Person ist. Also kann man eine digitale Signatur genau so wie eine handschriftliche Signatur einer Person zuordnen, und somit die Identität bestätigen.
Digitale Signatur ist der mathematische bzw. technische Begriff, und elektronische Signatur wird im Bereich Jura verwendet. Dabei müssen beide Varianten nicht aufeinander basieren.
==Funktionsweise==
[[Bild:Anna_Unbenannt.png]]
==Aufgaben==
Digitale Signaturen sollen ... sein:
- nicht fälschbar
- echt
- unveränderbar
- unübertragbar
==Beispiele==
- RSA
- DSA
- El-Gamal
- Schnorr-Signatur
==Sicherheit==
Die Sicherheit ist abhängig von:
- Hashfunktion
- Länge verschiedener Parameter (Mindestlängen stehen im Gesetz)
==Quellen==
[https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Signatur]Digitale Signatur Wikipedia
[http://www.elektronik-kompendium.de/sites/net/1910131.htm] elektronik-kompendium.de